Kugler Elektrotechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kugler Elektrotechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Kugler Elektrotechnik GmbH

Stand: Januar 2024

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH und  Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen
haben. 

1.    Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Firma Kugler Elektrotechnik sind freibleibend und unverbindlich.
Dies gilt auch, wenn die Firma Kugler Elektrotechnik GmbH dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (beispielsweise Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Angebote seitens der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH stellen keinen Festpreis, sondern lediglich
eine unverbindliche Kalkulation dar.

(2) Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Firma Kugler Elektrotechnik GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach seinem Zugang anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), mündlich oder durch Beginn der Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden.

2.    Preise der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH

(1) Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

(2) Die Leistungen der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH erfolgen auf Stundenlohn-Basis, wie folgt:

– Meister / Obermonteur: 75,00 € pro Stunde
– Geselle / Facharbeiter: 65,00 € pro Stunde
– Helfer: 55,00 € pro Stunde

Die Arbeitszeit fällt pro angefangener halben Stunde an und beinhaltet Rüstkosten sowie den Zeitaufwand für Entsorgungsarbeiten und Fahrtzeiten.
Für die An- und Abfahrt wird zusätzlich eine Pauschale wie folgt berechnet: 1,40€ á Kilometer Anfahrt auf die Baustelle.

(3) Bei Stundenlohnarbeiten wird dem Auftraggeber ein Nachweiszettel zur Unterschrift vorgelegt.

(4) Da Fehlersuchtzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein
Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
– der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
– der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
– der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
– die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Informationstechnik / Unterhaltungselektronik (Consumer Electronics) nicht einwandfrei gegeben sind.

3.    Eigentumsvorbehalt

Von der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Firma Kugler Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine
Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

4.    Gewährleistung

(1) Ist eine von der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen zur Haftung nicht zu.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

(3) Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

(4) Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. 

5.    Haftung

Die Haftung der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH
zählt. 

6.    Rechnungen und Zahlungen

(1) Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Jede Rechnung ist – sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen oder Vertrag vereinbart – sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. 

(3) Die Forderung der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen der Firma Kugler Elektrotechnik GmbH, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und
sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

7.    Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. 

8.    Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort bei den Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist nach unserer Wahl
unser Sitz oder der Sitz des Auftraggebers, für Klagen des Auftraggebers ausschließlich unser Sitz. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

9.    Weitere Bestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden zu Verträgen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien diejenigen wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese
Angelegenheit von vornherein bedacht.