Kugler Elektrotechnik

DGUV Vorschrift 3

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.

Das bedeutet, dass Sie (als Betreiber) für die Planung und den fristgerechten Ablauf der Prüfung Sorge zu tragen haben. Lassen Sie die Überprüfung nicht durchführen und es kommt in der Folge zu Unfällen oder Verletzungen, dann sind Sie für die Schäden voll haftbar. Die Unfallversicherungen können in diesem Fall die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Darüber hinaus ist die Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Auf der anderen Seiten erhalten Sie bei vielen Versicherungen einen Rabatt, wenn Sie die Überprüfung nach DGUV V3 regelmäßig durchführen lassen. Außerdem trägt der E-Check zu einer erhöhten Sicherheit und Zuverlässigkeit und in der Folge zu weniger Betriebsausfällen bei. Die Überprüfung ist also auch in Ihrem eigenen Interesse

Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • stationäre Anlagen,
  • nicht stationäre Anlagen.

Möchten Sie Ihre elektrischen Anlagen und Geräte überprüfen lassen? Dann melden Sie sich noch bei uns.